Anrechnung von Ausgaben bei Ergänzungsleistungen

Welche Ausgaben kannst Du geltend machen (WEL Ziffer 3.4.1.1)?

Als Ausgaben werden Dir angerechnet, wenn Du zu Hause wohnst:

  • Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf (WEL Ziffer 3.2.2)
  • Mietzins bei Miete, aber auch bei Wohneigentum / Nutzniessung (WEL Ziffer 3.2.3)
  • Mietnebenkosten (WEL Ziffer 3.2.3.5)
  • Betrag für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (WEL Ziffer 3.2.4)
  • Gebäudeunterhaltskosten und Hypothekarzinsen (WEL Ziffer 3.2.6)
  • Behördlich oder gerichtlich genehmigte oder festgelegte Unterhaltsleistungen (WEL Ziffer 3.2.7.1)
  • Nicht behördlich oder gerichtlich genehmigte oder festgelegte Unterhaltsleistungen (WEL Ziffer 3.2.7.2)
  • Beiträge an die Sozialversicherungen des Bundes (WEL Ziffer 3.2.8)
  • Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung (WEL Ziffer 3.2.9)

Als Ausgaben werden Dir angerechnet, wenn Du im Heim wohnst:

  • Tagestaxe des Heims (WEL Ziffer 3.3.2)
  • Betrag für persönliche Ausgaben (WEL Ziffer 3.3.3)
  • Mietzins bei Miete, aber auch bei Wohneigentum / Nutzniessung (WEL Ziffer 3.2.3)
  • Mietnebenkosten (WEL Ziffer 3.2.3.5)
  • Betrag für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (WEL Ziffer 3.2.4)
  • Gebäudeunterhaltskosten und Hypothekarzinsen (WEL Ziffer 3.2.6)
  • Behördlich oder gerichtlich genehmigte oder festgelegte Unterhaltsleistungen (WEL Ziffer 3.2.7.1)
  • Nicht behördlich oder gerichtlich genehmigte oder festgelegte Unterhaltsleistungen (WEL Ziffer 3.2.7.2)
  • Beiträge an die Sozialversicherungen des Bundes (WEL Ziffer 3.2.8)

Wie wird Dein Erwerbseinkommen angerechnet (WEL Ziffer 3.4.2.1)?

Dir wird das Nettoerwerbseinkommen angerechnet. Das heisst die obligatorischen Beiträge (AHV, IV, EO, ALV, FZL, UV und BV) werden von Deinem Bruttoeinkommen abgezogen. Zusätzlich kannst Du sogenannte Gewinnungskosten abziehen, also Kosten, die Du für die Ausübung Deines Berufs auch in Deiner Steuererkläung abziehen könntest (WEL Randziffer 3533.23). Ausnahmen sind berufsorientierte Aus- und Weiterbildungen. Hier sind die tatsächlichen, nachzuweisenden Kosten anrechenbar (WEL Randziffer 3533.24).

Hast Du den Betrag ermittelt, so wird zwischen priviligierten und nicht priviligierten Erwerbseinkommen unterschieden. Bei der priviligierten Anrechnung sind vom Nettoerwerbseinkommen Fr. 1 000 bei Alleinstehenden und Fr 1 500 bei Ehepaaren und Personen mit rentenberechtigen oder an der Rente beteiligten Kindern abziehbar WEL Randziffer 3421.09). Vom Rest wird dann nochmals ein Drittel abgezogen, also zwei Drittel angerechnet. Bei einem Ehegatten oder eingetragenen Partner, der keinen EL-Anspruch hat, sind ohne Abzug eines Freibetrags 80 Prozent des Nettoerwerbseinkommens anzurechnen (WEL Randziffer 3421.10).

Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf

In der Tabelle findest Du je nach Deiner Lebenssituation die anrechenbare Ausgabe für Deinen Lebensbedarf.

Art. 10 Abs. 1 Bst. a ELG
Alleinstehende Fr. 20'100
Ehepaare Fr. 30'150
Ehegatte, wenn anderer Ehegatte im Heim lebt Fr. 20'100
1. und 2. Kind ab 11 Jahren je Fr. 10'515
3. und 4 Kind ab 11 Jahren je Fr. 7'010
5. und weitere Kinder je Fr. 3'505
1. Kind bis 11 Jahre Fr. 7'380
2. Kind bis 11 Jahre Fr. 6'150
3. Kind bis 11 Jahre Fr. 5'125
4. Kind bis 11 Jahre Fr. 4'270
5. und mehr Kinder bis 11 Jahre je Fr. 3'560

Betrag für Mietzinsausgaben

In der Tabelle findest Du je nach Deiner Lebenssituation die anrechenbare Ausgabe für Deinen Mietzins inklusive Nebenkosten (Art. 10 Abs. 1 Bst. b ELG)

Haushaltsgrösse Mietzinsregion*
Region 1 (Grosszentrum) Region 2 (Stadt) Region 3 (Land)
Alleinlebend Fr. 17'580 Fr. 17'040 Fr. 15'540
2 Personen Fr. 20'820 Fr. 20'220 Fr. 18'780
3 Personen Fr. 23'100 Fr. 22'140 Fr. 20'700
4 und mehr Personen Fr. 25'200 Fr. 24'120 Fr. 22'380
Einzelperson in einer Wohngemeinschaft Fr. 10'410 Fr. 10'110 Fr. 9'390
Rollstuhlzuschlag Fr. 6'420 Fr. 6'420 Fr. 6'420

In welcher Mietzinsregion Du lebst, kannst Du auf der Website des Bundesamts für Sozialversicherungen herausfinden.

Ausgaben für obligatorische Krankenversicherung

Im Kanton Zürich sind folgende Pauschalbeträge für die obligatorische Krankenversicherung 2024 festgelegt worden:

Erwachsene ab 25 Jahre junge Erwachsene bis 25 Jahre Kinder bis 18 Jahre
Prämienregion 1 Fr. 7'092 Fr. 5'172 Fr. 1'716
Prämienregion 2 Fr. 6'444 Fr. 4'740 Fr. 1'548
Prämienregion 3 Fr. 6'000 Fr. 4'392 Fr. 1'428

Wie sieht Die Situation aus, wenn Du oder Deine Lebenspartner:in im Heim wohnst?

Für Alters- und Pflegeheime gelten im Kanton Zürich maximal Fr. 268 pro Tag. Das ist inklusive Hotellierie, Betreuung und den gesetzlichen Selbstbehalt für die Pflege. Für IV-Heime git maximal eine Heimtaxe von Fr. 184. Wenn es sich um IV-Heime mit Pflegeheimbewilligung handelt gilt jedoch maximal Fr. 268 pro Tag.

Zudem hast Du oder Deine Lebenspartner:in einen Anspruch auf Persönliche Auslagen. Diese variieren zwischen Fr. 2'233 und Fr. 6'700. Gemäss den Kantonalen Weisungen zum Vollzug der Zusatzleistungen im Kanton Zürich ist bei Erwachsenen immer der Maximalbetrag von Fr. 6'700 anzurechnen. Für Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene in Erstausbildung (z.B. wenn Du nach der Matura studierst und jünger als 25 Jahre alt bist) gelten die Empfehlungen zu den individuellen Auslagen von Minderjährigen und jungen Erwachsenen bei Platzierung in Familien- und Heimpflegeangeboten nach KJG. Der Mindestbetrag von Fr. 2'233 gemäss §2 ZLV ist jedoch zwingend einzuhalten. Für fremdplatzierte Kinder in Schulheimen, Kinder- und Jugendheimen sowie in Pflegefamilien gelten besondere Bestimmungen. Wende Dich dafür an Deine EL-Stelle, wenn Du mehr Informationen haben möchtest.

Zurück